Der Energieausweis
Energieausweise sollen dabei helfen, Gebäude anhand ihrer enegetischen Qualität vergleichbar zu machen und so eine gewisse Markttransparenz zu schaffen. Potentielle Mieter und Käufer können sich so über die Energieeffizienz eines Gebäudes informieren und dies in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen. Für Sie als Eigentümer bietet der Energieausweis die Chance sich mit der Effizienz Ihres Gebäudes einen Marktvorteil zu schaffen.
Energiebedarfsausweise dokumentieren die energetische Qualität eines Gebäudes und sind Mietern oder potenziellen Käufern vorzulegen bzw. zu übergeben. Darüber hinaus sind jedem Energieausweis Modernisierungsempfehlungen beigefügt, die auf eine Verbessereung der Energieeffizienz abzielen und dem Eigentümer einen Einstieg in die energetische Modernisierung des eigenen Gebäudes erleichtern. Für Neubauten besteht in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen.
Dafür braucht es einen Energieausweis
Etwa 35 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Gebäudesektor. Um den Energiebedarf und die CO2-Emissionen in diesem Bereich zu senken, wurde die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) veröffentlicht. Diese verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten u. a. dazu, Energieausweise für Gebäude einzuführen.
Zwei Energieausweise
Im Gebäudemodernisierungsgesetzt (GmodG) sind zwei unterschiedliche Energieausweise vorgesehen: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. In den meisten Fällen können Sie frei zwischen den beiden Varianten wählen aber es gibt Ausnahmen.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf. Der Bedarfsausweis erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des energetischen Zustands des Gebäudes ermittelt werden. Der Aufwand zur Erstellung ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis höher.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch der Gebäudenutzer der vergangenen drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung an, bei Nichtwohngebäuden wird darüber hinaus ein Stromverbrauchskennwert gebildet. Im Fall dezentraler Warmwasserbereitung im Wohngebäude oder im Fall der Kühlung von Raumluft in Wohngebäuden werden vorgegebene Pauschalen zum Endenergieverbrauch hinzugeschlagen. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer abhängig.
Welcher Energieausweis ist der richtige?
Sie möchten sich für für ein Wohngebäude einen Energieausweis ausstellen lassen und wissen nicht, welcher für Sie der richtige ist? Dann nutzen Sie das Online-Tool, um es herauszufinden. Oder kontaktieren Sie mich direkt hier.
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Dr.-Ing. Nicholas Hollmann